3. KWKG
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz regelt die finanzielle Förderung der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung. Daneben ist unter Umständen eine Förderung nach dem EEG möglich.
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz regelt die finanzielle Förderung der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung. Daneben ist unter Umständen eine Förderung nach dem EEG möglich.