9.4. Betriebsführungs-Contracting
Die vierte übliche Contracting-Art ist das Betriebsführungs-Contracting. Betriebsführungs-Contracting wird auch als technisches Anlagenmanagement bezeichnet. Hier wird das Bedienen, Überwachen, Reparieren und Instandhalten von Energieerzeugungsanlagen auf den Contracting-Geber verlagert (Hack, Energie-Contracting, 3. Aufl., 2015, A. Rn. 19).
Der Contracting-Geber eines Betriebsführungs-Contractings erhält von dem Kunden ein Entgelt, welches entweder pauschal oder nach Zeitaufwand bemessen ist (Hack, Energie-Contracting, 3. Aufl., 2015, A. Rn. 19).