12. EnEV

Die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) spielen für BHKW-Betreiber ebenfalls eine große Rolle.

Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 EnEV besteht der Zweck der Verordnung darin, die Einsparung von Energie in Gebäuden voranzutreiben. In diesem Rahmen und unter Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen Vertretbarkeit soll die Verordnung dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden, § 1 Abs. 1 S. 2 EnEV.

Gemäß § 2 Nr. 6 EnEV sind erneuerbare Energien:

  • solare Strahlungsenergie,
  • Umweltwärme,
  • Geothermie,
  • Wasserkraft,
  • Windenergie und
  • Energie aus Biomasse.

In § 3 EnEV sind die Anforderungen an Wohngebäude festgelegt. Nach § 3 Abs. 1 S. 1 EnEV sind die zu errichtenden Wohngebäude so auszuführen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Lüftung und Kühlung den Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung mit der in Anlage 1 Tabelle 1 angegebenen technischen Referenzausführung nicht überschreitet.

Des Weiteren sind die zu errichtenden Wohngebäude so auszuführen, dass die Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts nach Anlage 1 Nr. 1.2 EnEV nicht überschritten werden, § 3 Abs. 2 EnEV. Entsprechende Pflichten für die Nichtwohngebäude sind in § 4 EnEV enthalten.

Der Jahres-Primärenergiebedarf für die Wohngebäude wird nach der in Anlage 1 Nr. 2 EnEV genannten Verfahren berechnet. Die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfes für die Nichtwohngebäude erfolgt nach der in Anlage 2 Nr. 2 oder Nr. 3 EnEV genannten Verfahren, § 4 Abs. 3 EnEV. Die Verwendung des Stromes aus erneuerbaren Energien führt zur Verringerung des Endenergiebedarfes. Dis gilt gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 EnEV aber nur, soweit der Strom

  1. im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt wird und
  2. vorrangig in dem Gebäude unmittelbar nach Erzeugung oder nach vorübergehender Speicherung selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemenge in ein öffentliches Netz eingespeist wird.

Da zu den erneuerbaren Energien auch die Energie aus Biomasse zählt, ist die Vorschrift auch für die Betreiber von BHKW von Interesse. Denn aus der Biomasse wird auch Biomethan erzeugt. Das Biomethan wird über Erdgasnetz zum BHKW geleitet und als Brennstoff im BHKW verbrannt. Der auf diese Art und Weise hergestellte Strom kann somit den Endenergiebedarf eines Gebäudes mindern. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen zu der EnEV.

results matching ""

    No results matching ""