26. TEHG

Abschließend wird im Rahmen dieses Kommentars auf das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) eingegangen.

Das Bundeskabinett hat am 01.08.2018 den Gesetzentwurf zur Novelle des TEHG beschlossen. Die Novelle dient der Umsetzung der geänderten Emissionshandels-Richtlinie (2003/87/EG) und ist damit die Grundlage für die Fortführung des EU-Emissionshandels in der 4. Handelsperiode (2021 - 2030) in Deutschland. Die rechtzeitige Umsetzung gewährleistet, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen zum Beginn der Antragstellung für die kostenlose Zuteilung für die 4. Handelsperiode im Frühjahr 2019 vorliegen.

Die Europäische Kommission bereitet zurzeit die einheitlichen Zuteilungsregeln vor, die sie als direkt anwendbare Verordnung erlassen wird. Daher wird es keine deutsche Zuteilungsverordnung zur Umsetzung mehr geben.

Die TEHG-Novelle kann damit nach der Sommerpause in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren gehen.

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