3.9. Betreiber im europäischen Ausland
§ 1 Abs. 5 - 7 KWKG regelt die Zahlung von Zuschlägen für Betreiber im europäischen Ausland. Die Zuschläge werden nach den dort enthaltenen Kriterien durch Ausschreibung ermittelt.
§ 1 Abs. 5 - 7 KWKG regelt die Zahlung von Zuschlägen für Betreiber im europäischen Ausland. Die Zuschläge werden nach den dort enthaltenen Kriterien durch Ausschreibung ermittelt.